Die SCHUFA unterstützt weiterhin die schnelle und sichere Umsetzung der Corona-Förderprogramme von Bund und Ländern mit volldigitalen Lösungen. So soll nicht nur Betroffenen geholfen, sondern Betrug und Missbrauch von Steuergeldern verhindert werden.
Mit der SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft und der SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft bietet die SCHUFA eine schnelle und sichere Prüfung von Anträgen sowohl für das KfW-Schnellkreditprogram sowie die Überbrückungshilfe des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Beide SCHUFA-Lösungen tragen wesentlich dazu bei, den Staat und seine Steuerzahler vor Betrug und Missbrauch von Steuergeldern zu schützen, und unterstützen so eine schnelle Auszahlung an die von der Krise betroffenen Unternehmen.
Für die SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft werden bereits existierende Produkte aus den Bereichen Wirtschaftsauskünfte, Insolvenzprüfung, Betrugsprävention sowie Compliance zu einer neuen Unternehmensauskunft verbunden. Weitere Informationen findest Du auf dem SCHUFA-Themenportal. Mit dieser Lösung zur Validierung von Kreditanträgen unterstützt die SCHUFA Kreditinstitute bei der schnellen Auszahlung des KfW-Schnellkreditprogramms für kleine und mittlere Unternehmen.
Mit der SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft stellt die SCHUFA eine Lösung zur Verfügung, die eine schnelle und sichere Prüfung von Anträgen für das Überbrückungshilfe-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlaubt. Weitere Informationen findest Du auch hier auf dem SCHUFA-Themenportal.
Coronavirus und SCHUFA: Telefonisch und online jederzeit erreichbar
Die SCHUFA hat sichergestellt, dass auch in der aktuell anhaltenden Pandemiesituation die Erreichbarkeit der SCHUFA für ihre Kunden gewährleistet werden kann. Sie folgt hierbei den Empfehlungen und Regelungen der entsprechenden Institutionen und der Regierung u.a. durch Schichtbetrieb und Home-Office der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund dieser Maßnahmen und eines gleichzeitig erhöhten Anrufaufkommens lassen sich längere Wartezeiten im telefonischen Privatkunden ServiceCenter leider nicht immer vermeiden. Wenn Du zu den registrierten Privatkunden zählen, kannst Du alle Kommunikationsmöglichkeiten des meineSCHUFA-Portals nutzen.
Coronavirus und SCHUFA: Was tun bei finanziellen Schwierigkeiten?
Solltest Du als Privatverbraucher oder Unternehmen aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, ist es wichtig zu allererst und möglichst zeitnah mit dem jeweiligen Unternehmen bzw. Forderungsinhaber Kontakt aufzunehmen und geltend machen, dass Du wegen der Corona-Pandemie nicht zahlen kannst. Wichtig: Die bis zum 30. Juni 2020 geltenden Ausnahmeregelungen zur Stundung von Forderungen wurden von der Bundesregierung nur teileweise verlängert.
Zudem hat die Bundesregierung zur Unterstützung von Verbrauchern und Unternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgesetzt. Neben den Soforthilfemaßnahmen, wie z. B. Einmalzahlungen, unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, welche aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Engpässe gekommen sind, durch verschiedene Fördermittel. Für die Beantragung dieser KfW-Kredite ist Deine Hausbank die richtige Ansprechpartnerin. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist entscheidend, dass das Unternehmen vor dem 31.12.2019 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass jede Bank nach eigenem Ermessen entscheidet, ob sie den Antrag eines Unternehmens unterstützt.
Tipp: Weitere Informationen dazu findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesfinanzministeriums sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
Coronavirus und SCHUFA: Auswirkungen der Corona-Krise auf Deine Bonität
Wichtig zu wissen: Eine offene Rechnung wird nie sofort an die SCHUFA gemeldet. Es gelten entsprechende Meldevoraussetzungen, die einer Mitteilung der Forderung an die SCHUFA vorausgegangen sein müssen, wie beispielsweise eine Titulierung oder eine mindestens zweifache Mahnung des Schuldners sowie eine Unterrichtung über die bevorstehende Meldung an die SCHUFA.
Tipp: Als Verbraucher bzw. Unternehmer hast Du stets Gelegenheit, den Sachverhalt mit dem Kreditgeber zu klären. Generell gilt: Setze Dich rechtzeitig direkt mit Deinem Gläubiger in Verbindung.
Das von der Bundesregierung verabschiedete Maßnahmenpaket, das in bestimmten Fällen für Verbraucher und Unternehmer Regelungen zum Zahlungsaufschub bzw. zur Stundung vorgesehen hat, ist zum 30. Juni 2020 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Somit sind berechtigte Forderungen nach Schaffung der Übermittlungsvoraussetzungen wieder bei der SCHUFA eintragungsfähig.
Dein Kontakt zur SCHUFA
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Tipp: Die SCHUFA kannst Du per Post, telefonisch unter 0611-29780 oder online im Interset via Rückfrageformular erreichen. Aktuelle Schufa-Auskünfte zu Deinem Score gibt es unter www.meineschufa.de.
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