Bankgebühren: Der BGH hat entschieden, dennoch handeln viele Banken zögerlich. Kreditinstitute müssen für Änderung ihrer allgemeinen Klauseln Deine Zustimmung einholen. Weil viele Geldhäuser das nicht korrekt machen, kannst Du als Kunde Gebühren zurückfordern.
Unwirksam sind demnach Bankklauseln, „die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“, – so lautet das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH, Az. XI ZR 26/20). Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Bankgebühren: bisher galt Schweigen als Zustimmung
Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen und etwa die Preise für Leistungen erhöhen oder bislang kostenlose Konten mit einer Gebühr belegen, informieren sie Kunden darüber in der Regel mit einem Schreiben. Das Problem: Derlei Schriftstücke sind meist sperrig formuliert und nicht selten schwer zu verstehen. Bei vielen Kunden landen sie ungelesen im Müll.
Das machten sich viele Geldinstitut zunutze und versahen die Schreiben mit einer besonderen Klausel. Die besagte, dass Kunden bei ausbleibendem Widerspruch automatisch ihre Zustimmung zu den neuen Regelungen erteilen – eine fragwürdige Praxis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Postbank. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof erklärte das Vorgehen des Unternehmens am 27. April 2021 für unzulässig – und erließ damit ein Urteil, das branchenweit für Aufsehen sorgt!
Folge: „Stillschweigend“ gilt nicht mehr – Schweigen darf künftig nicht als Zustimmung gedeutet werden.
Alle Konten betroffen: Vor allem gilt dies laut BGH „sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr“. Also praktisch alle Konten von Bankkunden.
Bankgebühren: viele Kunden profitieren vom Urteil des BGH
Das Urteil hat weitreichende Folgen, denn solche Standardklauseln werden von fast allen Banken und Sparkassen verwendet. Zwar steht die ausführliche Urteilsbegründung noch aus, als Kunde kannst Du aber generell zu Unrecht erhöhte Gebühren zurückfordern. Die möglichen Rückerstattungen haben nach Einschätzung der Finanzaufsicht BaFin großes Potential.
Der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung zufolge sind die gesamte Finanzbranche und sogar Versicherer betroffen. Eben alle, die in ihren Allgemeinen Bedingungen das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu Änderungen werten. Sehr viele Kunden können nun Gebühren ihrer Konten von ihrer Bank zurückfordern.
Bankgebühren: so holst Du Dein Geld zurück
Wie die Stiftung Warentest berichtet, lassen sich gezahlte Beiträge, die Kreditinstitute infolge einer ungültigen AGB-Anpassung einführten, von den Banken samt Zinsen erstatten. Das gilt allerdings nur für Beiträge, die Kunden seit Januar 2018 zahlen, vorher angefallene Gebühren sind per Gesetz verjährt. Stiftung Warentest bietet zu diesem Zweck ein Musterschreiben an.
Alternativ kannst Du die Erstattungsanfrage auch selbst verfassen. Diese muss neben Anschrift, Datum sowie IBAN oder Kontonummer einen Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 enthalten. Zudem musst Du eine Kostenaufstellung über die, zu viel gezahlten Beträge dem Schreiben beifügen und deren Rückzahlung bis zu einem fixen Datum fordern.
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