Was macht die SCHUFA eigentlich genau?
Seit vielen Jahren stellt die Schufa Unternehmen und Privatpersonen Schuldnerdaten zur Verfügung, damit deren Bonität geprüft und nachgewiesen werden kann. Bei vielen Verbrauchern schafft dieser Service eher Unbehagen als Mut: Was macht die Schufa eigentlich und was weiß sie über mich? Kann die Schufa meinen Kredit sogar verhindern? Und wie korrigiere ich einen negativen Schufa-Eintrag? Fragen über Fragen, die wir Dir hier beantworten:
Schufa in Deutschland – eine längere Story
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz SCHUFA – stellt seit 1927 Daten zum Zahlungsverhalten an Unternehmen bereit. Das erklärte Ziel: Kredite und Geschäfte ermöglichen, die ohne eine Auskunft zur Bonität der Kunden nicht zustande gekommen. Oder diese zumindest einschränken. Die Kunden sind meist Unternehmen und Banken. Aber auch Du als Privatperson kannst jederzeit eine Auskunft bei der Schutzgemeinschaft bekommen. Und dies hat durchaus Vorteile für Dich: Etwa, wenn Du einen Mietvertrag abschließen möchtest, ein schnelles günstiges Darlehen brauchst oder
Auch wenn die Schufa selbst angibt, dass bei den über 67 Millionen Bonitätsprofilen über 90 % der Auskünfte positiv sind: Vielen von uns beschleicht eher ein gewisses Unbehagen bei der Vorstellung. Etwa, dass Daten zum Kredit- und Zahlungsverhalten gespeichert werden. Häufig wird auch das Risiko gesehen, dass ein Sachverhalt falsch oder verzerrt erfasst wurde. Oder die Daten auch falsch weitergegeben werden.
Somit stellt sich also die berechtigte Frage: Wie kann ich meinen Schufa-Eintrag überprüfen – oder löschen lassen?
Diese Daten speichert die Schufa
Zunächst ist wichtig: Die Schufa speichert in erster Linie zahlungsbezogene Daten , aber keineswegs Daten zum Einkommen oder anderen persönlichen Aspekten. Diese Daten sammelt sie nicht selbst, sondern erhält sie von ihren Vertragspartnern. Das sind Unternehmen, Händler und sonstige Dienstleister, die mit der Schufa einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Eine weitere Datenquelle für die Bonitätsauskunft sind amtliche Schuldnerverzeichnisse oder gerichtliche Vollstreckungsbefehle. Und natürliche andere kritische Sachverhalte wie Insolvenzverfahren und eidesstattliche Erklärungen enthalten.
Im Wesentlichen finden sich also in der Schufa-Datenbank Zahlungsdaten zu Kredit-, Ratenkauf, Mobilfunk und anderen langlaufenden Verträgen. Genau dann, wenn Verbraucher eine längerfristige Zahlungsverpflichtung eingehen und es natürlich auch zum Zahlungsverzug kommen kann. Als positive Einträge werden bei der Schufa solche Verträge gespeichert, bei denen alle Zahlungen reibungslos verlaufen sind. Bei negativen Einträgen ist das nicht der Fall.
Tipp: In der Regel müssen zwei Mahnungen an den Schuldner ergangen sein, bis ein negativer Eintrag bei der Schufa erfolgt. Außerdem muss in der Mahnung auf den Schufa Eintrag hingewiesen werden. Mit diesem muss außerdem bis zu vier Wochen nach der ersten Mahnung gewartet werden.
Darum darf die Schufa Zahlungsdaten speichern
Auch die Schufa und ihre Partner unterliegen in Deutschland dem Datenschutzrecht. Danach dürfen personenbezogene Daten nur gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, wenn die betroffene Person diesem zugestimmt hat. Wenn Du aktuell einen Schufa-Eintrag hast, wirst Du Dich sicherlich fragen: Wann habe ich der Speicherung meiner Daten eigentlich zugestimmt? Tatsächlich ist die Zustimmung zur Weitergabe von Daten an die Schufa in der Regel immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unternehmen geregelt. Es lohnt sich also immer: Die AGBs vor Vertragsabschluss genauso zu prüfen wie den Vertragstext genau durchzulesen. Schließlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stets Teil eines jeden Vertrags und damit rechtsverbindlich.
Außerdem kann die Schufa Daten speichern. Wenn dieses nach Bundesdatenschutzgesetz zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Unternehmen sinnvoll und geboten erscheint. In erster Linie ist das berechtigte Interesse hierbei der Schutz der Banken und Unternehmen vor drohenden Zahlungsausfällen. Wenn man bedenkt, dass Banken Kredite aus unseren Einlagen finanzieren, scheint eine solche gesetzliche Regelung auch durchaus sinnvoll.
Wie lange speichert die Schufa Deine Einträge?
Natürlich behält die Schufa unsere Daten nicht ewig. Sie werden automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht – wann, siehst Du hier (Quelle: Schufa):
Zunächst werden Informationen zu den Anfragen selbst gespeichert und nach einem Jahr wieder gelöscht. Über die Schufa-Anfrage eines Unternehmens werden andere Unternehmen aber nur zehn Tage lang informiert.
Daten zu Kreditverträgen werden drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung aus dem Schufa-Register entfernt.
Drei volle Kalenderjahre lang werden Informationen zu fälligen und beglichenen Forderungen gespeichert. Sind die Forderung nicht beglichen, aber auch nicht gerichtlich verfolgt, dauert die Speicherung bis zum Ende des vierten vollen Jahres.
Bei Verpflichtungen aus Girokonten oder aus langlaufenden Schuldverhältnissen – wie etwa einem Mobilfunkvertrag – werden diese Daten mit Auflösung des Kontos oder des Schuldverhältnisses gelöscht.
Daten aus der Nutzung einer Kreditkarte werden nach genau drei Jahren gelöscht.
Daten zu Verbindlichkeiten gegenüber Onlineshops und Versandhändler werden erst dann gelöscht, wenn diese beglichen wurden.
Schließlich werden Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen nach drei Jahren oder nach Nachweis durch das Amtsgericht gelöscht, das das Schuldnerverzeichnis führt.
Tipp: Auch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist nicht unfehlbar. Es ist gut möglich, dass falsche oder unvollständige Daten über Dich im Zentralregister lagern. Daher empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen vom kostenlosen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Dies steht jedem Privatverbraucher in Deutschland nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu. Ein Formular zur Schufa-Auskunft findest Du im Downloadbereich auf meineschufa.de.
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Einträge löschen – diese Möglichkeiten hast Du
Löschung von positiven Einträgen: Fehler in positiven Schufa-Auskünften, beispielsweise Adressenfehler oder Fehler in Schreibweisen, kannst Du per formlosem Schreiben einfach korrigieren lassen. Diese ist schließlich auch daran interessiert, korrekte Daten von Dir zu haben. Ist die Änderung unstrittig, kannst Du die Daten sehr schnell löschen lassen. Dies ist in der Regel bei positiven Einträgen der Fall.
Löschung von negativen Einträgen: Etwas anders läuft es bei negativen Einträgen. Hier verweist die Schufa an die Unternehmen, von denen die Einträge stammen. Ein falscher negativer Eintrag kann beispielsweise entstehen, wenn Du einer Forderung schriftlich widersprochen hast. Etwa weil diese unbegründet ist. In diesem Fall darf die unbeglichene Forderung nicht als negativer Eintrag an die Schufa weitergegeben werden.
Vorzeitige Löschung bei Zahlungsverzug: Schließlich kannst Du bei der Auskunftei unter bestimmten Voraussetzungen auch Einträge bei kürzerem Zahlungsverzug vorzeitig aus dem Register löschen lassen. Dazu muss die Forderung aber nach 2012 mitgeteilt worden sein. Der jeweilige Betrag darf 2.000 Euro nicht überschreiten. Und es muss zu einem Ausgleich der Forderung innerhalb von sechs Wochen gekommen sein. Zudem muss der jeweilige Gläubiger die Forderung als beglichen bestätigen und es dürfen keinerlei gerichtliche Vollstreckungstitel vorliegen.
Tipp: Natürlich kann es auch zu Fehlern oder Verzögerungen bei der Weitergabe von Daten kommen. In diesem Fall sind die verantwortlichen Unternehmen selbst verpflichtet, bei der Schufa für die Löschung Deiner Daten zu sorgen. Wenn das Unternehmen allerdings der Meinung ist, dass der negative Eintrag berechtigt ist, bleibt Dir in den meisten Fällen nur der Rechtsweg.
Fazit zum Thema Schufa
Das Auskunftsrecht lohnt sich für Dich wirklich – mache davon unbedingt Gebrauch! Die eigenen Daten regelmäßig einsehen und überprüfen bringt nämlich nur Vorteile. Für den schnellen Kredit, für bessere Konditionen, für kleinere Zinsen. Doch nicht nur bei der Bank stehst Du mit guter Schufa besser da. Willst Du online easy shoppen oder kurzfristig Kreditkäufe tätigen, sind Bonitätsauskünfte immer üblich. Bei allem gilt: Die SCHUFA ist kein Übel, Sie hilft Dir und Deinen Gläubigern bei sicheren Kreditgeschäften.
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