Kreditvertrag widerrufen: Du hast bereits Deinen Kreditvertrag unterschrieben, brauchst aber die Euro plötzlich doch nicht mehr? Mit einem Widerruf kannst Du Deinen Kreditvertrag eine gewisse Zeit rückgängig machen und womöglich sogar Geld sparen. Gut dabei: Dabei musst Du den Grund für Deinen Widerruf gar nicht unbedingt verraten.
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- Bis zu 14 Tage nach Abschluss kannst Du Deinen Kreditvertrag widerrufen, ohne Deiner Bank einen Grund dafür zu nennen. Es gibt aber Ausnahmen.
- Hat Deine Bank Fehler gemacht, gilt Ihr Widerrufsrecht sogar noch länger
- Eventuell kannst Du Dir durch einen Widerruf die Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank sparen.
- Und auch aus der teuren Restschuldversicherung kommst Du ebenso raus.
Widerrufsfrist: diese Kredite haben eine, andere nicht
Ratenkredite und Baufinanzierungen kannst Du als Verbraucher auch nach dem Vertragsabschluss noch widerrufen (§§ 495, 355 BGB). Wichtig: Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um verzinste Kredite handelt oder um eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung ohne Zinsen.
Ausnahmen gelten bei Krediten, die nicht zu den Verbraucherdarlehensverträgen gehören. Dies sind laut § 491 Abs. 2 BGB:
Kleinkredite: Kleinkredite mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro sind keine Verbraucherdarlehen und beinhalten damit kein Widerrufsrecht.
Kredite gegen Pfand: Auch Verträge, bei denen Du als Kreditnehmer nur mit einer Sache haftest, die Du als Pfand hinterlegt hast – sogenannte Kredite gegen Pfand –, kannst Du ebenfalls nicht widerrufen. In der Praxis heißt das: Pfandleiher sind ausgenommen.
Kurzfristige Verträge: Kreditverträge, die Du innerhalb von maximal drei Monaten zurückzahlen musst und für die nur geringe Kosten vereinbart wurden, zählen ebenfalls nicht zu den Verbraucherdarlehen.
Nebenleistung zu Ihrem Arbeitsvertrag: Gleiches gilt für einen Kreditvertrag, den Du als Zusatzleistung zu Deinem Arbeitsvertrag bekommst. Enthält dieser Kredit auch noch einen niedrigen Zinssatz als marktübliche Darlehen, greift auch hier kein Widerrufsrecht.
Förderdarlehen: Schließlich gilt das Widerrufsrecht auch bei sogenannten Förderdarlehen – beispielsweise im Wohnungsbau, bei der Energieeinsparung oder zur Berufsausbildung. Voraussetzung: Solche Darlehen haben günstigere Konditionen als übliche Darlehen am Markt.
Kredit widerrufen: so lange hast Du Zeit
Laut Gesetz kannst Du Verbraucherkredite bis zu 14 Tage nach dem Abschließen noch widerrufen. Diese 14-Tage-Frist beginnt aber nicht schon mit dem Vertragsabschluss, sondern erst dann, wenn Du eine Vertragsurkunde oder Ähnliches vom Kreditinstitut erhalten hast. (§ 356b BGB).
Wichtig: Die Bank muss Dich dabei über Dein Widerrufsrecht schriftlich informieren.
Hinweise zum Widerrufsrecht: im Vertrag und zusätzlich online
In den Vertragsanlagen: Banken weisen für gewöhnlich mehrmals auf Dein Widerrufsrecht hin. Wenn Du zusammen mit Deinen Vertragsunterlagen die Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ erhalten hast, finden Du den Hinweis hierzu beispielsweise unter der Überschrift „4. Andere wichtige rechtliche Aspekte“ im Unterpunkt „Widerrufsrecht“.
Online Standardinformationsblatt: Schließt Du Deinen Kreditvertrag über das Internet ab – was immer mehr Verbraucher in Deutschland machen –, wirst Du im Standardinformationsblatt an einer weiteren Stelle auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen. Hier findest Du den Hinweis zusätzlich unter „5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“.
Längere Widerrufsfristen: manche Banken sind kulanter
Die gesetzliche Mindestfrist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Einige Banken gehen kulanter mit ihren Kunden um und verlängern diese Frist sogar auf bis zu 30 Tage.
Fehlende Produktinformation (PI): Unabhängig davon sieht auch das Gesetz eine verlängerte Widerrufsfrist vor – diese gilt immer dann, wenn im Vertrag Pflichtinformationen fehlen. Erst wenn Du diese Informationen erhalten hast, beginnt überhaupt die Widerrufsfrist zu laufen. Sie verlängert sich zudem auf einen Monat (§ 492 Abs. 6 BGB).
Inhalte der PI: Zu diesen Informationen gehören vor allem die Höhe des Darlehens, die Vertragslaufzeit und der vereinbarte Darlehenszins. Zudem muss die Bank beispielsweise auch die Berechnungsmethode für eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der Kündigung oder vorzeitigen Rückzahlung des Kredits bereits bei Vertragsschluss angeben (§ 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 EGBGB § 7).
Kreditvertrag widerrufen: das musst Du beachten
Wenn Du Deinen Kredit widerrufen willst, musst Du dies Deiner Bank eindeutig mitteilen – und zwar immer schriftlich. Es gibt zwar kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für den Widerruf – Du hast also die freie Wahl der Form–, allerdings muss ein Widerruf in Textform erfolgen.
Wichtig: Du musst bei Deinem Widerruf nicht begründen, warum Du Deinen Vertrag beendest.
Du kannst Deiner Bank entweder einen Brief oder ein Fax schicken und selbst eine E-Mail ist ausreichend und rechtswirksam.
Wichtig: Zur eigenen Sicherheit solltest Du einen Widerruf stets als Einschreiben an die Bank senden – so hast Du etwas in der Hand, falls es Fragen oder Probleme gibt.
Tipp: Am einfachsten geht es, wenn Du ein geprüftes Musterschreiben verwendest. Diese gibt es vielfach im Internet zum Download – beispielsweise unter www.kredit-widerrufen.com. Hier musst Du nur noch Deine persönlichen Daten, die Anschrift des Kreditinstituts und die erforderlichen Angaben zum Darlehen einfügen.
Quelle: Kanzlei WBS / YouTube
Kreditvertrag widerrufen: so geht es weiter
Je nachdem, ob Du zum Zeitpunkt Deines Widerrufs bereits das Geld aus dem Kreditvertrag auf dem Konto hast, gibt es zwei Möglichkeiten:
Widerruf vor Auszahlung: Hast Du, bis zum Widerruf noch kein Geld von der Bank erhalten, passiert eigentlich gar nichts. Die Bank wird Dir, in diesem Fall, einfach kein Geld überweisen und Du musst auch nichts an die Bank zurückzahlen.
Widerruf nach Auszahlung: Ist das Geld der Bank bereits auf Deinem Konto gelandet, musst Du der Bank das Geld spätestens nach 30 Tagen wieder zurückzahlen (§ 357a Abs. 1 BGB). Zudem schuldest Du der Bank für den Zeitraum zwischen der Auszahlung des Geldes und dem Tag der Rücküberweisung Zinsen. Diese werden Tag genau berechnet und sind abhängig vom vereinbarten Sollzins in Deinem Vertrag. Entscheidend ist hier also nicht! Der Tag Deines Widerrufs.
Tipp: Es gibt allerdings auch einige Banken, die auf diese Zinszahlung im Fall eines Widerrufs verzichten. Ob das bei Deiner Bank der Fall ist, siehst Du in Deinem Kreditvertrag unter dem Punkt Widerrufsfolgen. Hier muss Dir die Bank nämlich den Zinsbetrag mitteilen, den Du im Fall eines Widerrufs für bereits geliehenes Geld berappen musst.
Jetzt neu: Unser Kreditlexikon
Hier findest Du wichtige Begriffe und nützliche Informationen rund um die Themen Kredit, Darlehen und Baufinanzierung: von Ablösesumme bis Zwangsversteigerung.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: das sind Deine Rechte
Fehler in Widerrufsbelehrungen kommen häufiger vor als viele Verbraucher in Deutschland glauben – und das hat durchaus weitreichende Folgen und Vorteile: Wenn Du über Dein Recht zum Widerruf nicht wie vorgeschrieben belehrt wurdest, kannst Du auch noch Jahre nach Abschluss Deinen Vertrag anfechten und rückgängig machen. Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nie begonnen.
Tipp: Bei Ratenkreditverträgen gibt es ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Bei Baufinanzierungen ist das anders: hier erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen, auch wenn die Bank Dich falsch belehrt hat (§ 356b Abs. 2 BGB).
Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Hier zwei Beispiele:
Falsche Belehrung über die Widerrufsfrist: Hier geht es vor allem um die Frage, ab wann Dein 14-tägiges Widerrufsrecht beginnt. Werden Formulierungen verwendet, die Dich als Kreditnehmer im Unklaren darüber lassen, wann die 14 Tage anfangen zu laufen, ist die Belehrung fehlerhaft.
Keine Belehrung über die Rechtsfolgen: Das ist der Fall, wenn man Dich in der Belehrung nicht oder falsch darüber informiert, was passiert, wenn Du Dein Darlehen widerrufst.
Tipp: In beiden Fällen kannst Du Deinen Kredit problemlos zurückgeben und Du musst keinerlei Vorfälligkeitsentschädigung zahlen – selbst, wenn diese im Vertrag vereinbart wurden.
Widerruf und Restschuldversicherung: auch diese ist ungültig
Was viele nicht wissen: Bei nicht fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kannst Du nicht nur Deinen Kredit zurückgeben, auf diesem Weg wirst Du auch Deine Restschuldversicherung los – falls Du diese parallel zum Kreditvertrag abgeschlossen hast. Restschuldversicherungen sollen eigentlich helfen, wenn Du krank oder arbeitslos wirst oder als Kreditnehmer gar stirbst und Dein Partner bzw. Deine Familie für den Kredit aufkommen sollen. Allerdings greifen solche Policen durch vielerlei Vertrags- und Ausschlussklauseln in vielen Fällen nicht. Dennoch sind diese kostspielig und machen gerade gewöhnliche Ratenkredite unnötig teuer. Kannst Du Deinen Kredit widerrufen, ist automatisch die zugehörige Restschuldversicherung passe.
Kurz-Check Kreditvertrag widerrufen: Tipps für Deinen Darlehenswiderruf
- Willst Du Deinen Kredit widerrufen, musst Du Dich schriftlich an die Bank wenden. Für den Widerruf verwendest Du am besten ein Musterschreiben aus dem Internet.
- Je nachdem, ob es sich um eine klassisches Ratendarlehen oder einen Kredit für eine Baufinanzierung handelt, musst Du bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen die Fristen beachten. Auch für Autokredite gelten für fehlerhafte Widerrufsbelehrung spezielle Regeln.
- Kannst Du Deinen Kredit aufgrund fehlender oder mangelhafter Widerrufsbelehrung kündigen, entfallen automatisch etwaige Vorfälligkeitszahlungen oder zusätzlich abgeschlossene Versicherungspolicen.
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