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Der Beginn einer Ausbildung ist meist auch der Start in ein eigenständiges Leben – und der kostet meist viel Geld. Wer keinen Sponsor Zuhause hat, der kann auch als Azubi einen Kredit aufnehmen.

Der Ausbildungsvertrag ist in der Tasche, jetzt muss eine eigene Wohnung mit entsprechender Einrichtung her, das erste eigene Auto ist ein Muss und auch sonst stehen viele kleinere und größere Anschaffungen ins Haus. Du ahnst es bereits: das Ganze wird teuer. Wer keine Rücklagen hat oder reiche Eltern, der kommt meist um einen Kredit nicht umhin. Dein Vorteil: Als Azubi gibt es verschiedene Wege an ein Darlehen zu kommen – mit Vor- und Nachteilen.

Azubi-Kredit: klassischer Bankkredit mit freier Verwendung

Die vielleicht naheliegendste Möglichkeit an Geld zu kommen, ist der Weg über eine Bank oder ein vermittelndes Kreditinstitut. Dein möglicher Vorteil: Du bekommst auf einen Schlag die komplette Summe und kannst diese frei verwenden – für den Kauf eines Autos, die Kautionszahlung der Mietwohnung oder für neue Möbel. Dafür musst Du als Azubi folgende Kriterien erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • Deutscher Hauptwohnsitz
  • Deutsches Bankkonto
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Gute Bonität

Vor allem die letzten beiden Punkte stellt viele Azubis jedoch vor große Herausforderungen: Die Ausbildung ist eventuell noch gar nicht begonnen, ein regelmäßiges Einkommen ist noch nicht vorhanden und wenn, dann ist es als Sicherheit nur begrenzt aussagekräftig. Oftmals setzen Banken auch voraus, dass zumindest die Probezeit der Ausbildung beendet ist, noch besser ist bereits die Übernahmebestätigung, so dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.

Tipp: Kindergeld und andere Sozialleistungen gelten nicht als Einkommen und können somit nicht als Sicherheit für ein Darlehen herangezogen werden. Anders ist es mit Einnahmen aus einem Nebenjob oder beispielsweise aus der Vermietung von Eigentum.

Azubi-Kredit: zweckgebundene Darlehen für Azubis

Wenn es Dir weniger um die schnelle Verfügbarkeit einer größeren Summe geht, sondern mehr um die Finanzierung der laufenden Ausbildungskosten, gibt es verschiedene Alternativen für einen Azubi-Kredit. Genau definiert und entsprechend gut kalkulierbar ist der Bildungskredit der KfW (Programm 173). Dieser richtet sich speziell an fortgeschrittene Azubis (und Studenten) – also alle, die kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung stehen und/oder eine Zusatzausbildung absolvieren. Um den Bildungskredit beantragen zu können, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Maximal 35 Jahre alt
  • Ausbildung (oder Studium) in Vollzeit
  • Ausbildung erfolgt an einer BAföG-anerkannten Einrichtung
  • Wohnsitz in Deutschland

Unabhängig davon spielt die Höhe Deines Einkommens keine Rolle, auch der Nachweis von Sicherheiten entfällt. Dafür ist der Kreditrahmen etwas eng gesteckt: Insgesamt werden nicht mehr als 7.200 Euro über 24 Monate gezahlt. Du kannst selbst entscheiden, wie hoch die tatsächliche Monatsrate ausfällt, maximal aber entsprechend des Gesamtbetrags 300 Euro im Monat. Ist die monatliche Rate niedriger, kannst Du bei Bedarf einmalig die Übernahme von Kosten für Arbeitsmaterialien, beispielsweise eines Laptops, beantragen. Die Rückzahlung erfolgt spätestens zwei Jahre nach der letzten Rate in Form von monatlich 120 Euro. Darin enthalten sind Zinsen, deren Höhe alle sechs Monate neu berechnet und angepasst wird.

Tipp: Da es sich um einen staatlich geförderten Bildungskredit handelt, sind die Zinsen aber meist vergleichsweise günstig. Darüber hinaus sind Sondertilgungen kostenfrei möglich. Prima!

Azubi-Kredit: BAföG und BAB als Alternative

Bei Beginn einer Ausbildung sind viele junge Menschen noch nicht volljährig, so dass die gängigen Kreditformen keine echte Möglichkeit sind an Geld zu kommen. Dennoch kannst Du finanziellen Bedarf haben. Dieser wird vom Staat über folgende Angebote gedeckt:

BAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dient der gezielten finanziellen Förderung von Schülern (Azubis) und Studenten, die aus eher einkommensschwachen Familien kommen. Je nach tatsächlicher finanzieller Situation, Alter und Art der Ausbildung wird eine monatliche Förderung ausgezahlt, die entweder gar nicht oder erst nach fünf Jahren und entsprechendem Verdienst zu maximal 50 Prozent unverzinst zurückgezahlt werden muss. Ob Du bezugsberechtigt bist und zu welchen Konditionen, wird im Antragsverfahren festgestellt.

BAB: Für Azubis in einer dualen Ausbildung – also in einem Betrieb und in der Berufsschule – gibt es außerdem noch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert wirst Du aber nur, wenn Du in der ersten Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme steckst, und Deinen Lebensunterhalt in einer eigenen Wohnung finanziell nicht alleine bestreiten kannst. Zurückgezahlt werden muss die Beihilfe nicht.

Azubi-Kredit: ist der Dispo wirklich eine Alternative?

Als Azubi mit monatlichem Gehalt hast Du, natürlich ein Girokonto bzw. Gehaltskonto. Gerade für die Finanzierung des alltäglichen Lebens haben Kreditinstitute hier den sogenannten „Dispo“ geschaffen, der es erlaubt das Konto in einem gewissen Rahmen zu überziehen. Sich also jederzeit Geld bei der Bank zu leihen, ohne dass dafür aufwendige Anträge gestellt und Prüfungen vollzogen werden müssen – das ist auch als Azubis prima!

Doch Vorsicht: Als tatsächlicher Kredit eignet sich der Dispo nicht. Zum einen ist der finanzielle Rahmen meist sehr begrenzt, zum anderen sind die Zinsen viel höher als bei jedem richtigen Kredit.

Tipp: Nutze den Dispokredit nur für kurzfristige kleine Engpässe – beispielsweise damit monatliche Lastschriftmandate auch dann noch gebucht werden können, wenn Dein Konto mal wieder am Limit ist. Noch besser: plane die eigenen Finanzen immer so, dass der Dispo nicht gebraucht wird.

Extra-Tipp zum Azubi-Kredit: Chancen auf Deinen Kredit erhöhen

Da Banken und Kreditgeber immer sicher gehen wollen, dass sie ihr Geld auf jeden Fall und in voller Höhe von Dir zurückbekommen, gibt es noch einige Möglichkeiten, Deine Kreditwürdigkeit zu verbessern:

Wähle eine möglichst kleine Kredithöhe: Je kleiner die Summe, desto geringer das Risiko für die Bank. Positiver Nebeneffekt: Du hast das Darlehen auch schneller wieder abbezahlt.

Gib einen zweiten Kreditnehmer an: Möglichst einen, der eine bessere Bonität als Du vorweisen kann. Oftmals eignen sich hier die Eltern, Verwandte oder Freunde. Die Alternative zu einem zweiten Antragsteller ist die Angabe eines Bürgen, der die Rückzahlungen fortsetzt, wenn Du es nicht mehr schaffst.

Kreditantrag so spät wie möglich stellen: Viele Banken vergeben erst einen Kredit, wenn Du als Azubi aus der Probezeit heraus bist und/oder einen Übernahmevertrag unterschrieben hast. Letzteres gibt nicht nur der Bank, sondern auch Dir als Kreditnehmer die Gewissheit, dass Du die Ratenzahlungen auch langfristig stemmen kannst.

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Corona-Nothilfe für Studis – bis März 2021 verlängert https://www.online-kredit24.com/2020/12/03/corona-nothilfe-fuer-studis/ Thu, 03 Dec 2020 06:07:29 +0000 https://www.online-kredit24.com/?p=3151 Corona-Nothilfe für Studis: Hast Du im Studium finanzielle Probleme? Dann gibt es gute Nachrichten für Dich! Die Corona Nothilfen werden verlängert – nach aktuellem Stand zunächst bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 im März. Share on twitter Share on facebook Share on linkedin Share on xing Share on whatsapp Share on email Nebenjob in Bar …

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Corona-Nothilfe für Studis: Hast Du im Studium finanzielle Probleme? Dann gibt es gute Nachrichten für Dich! Die Corona Nothilfen werden verlängert – nach aktuellem Stand zunächst bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 im März.

Nebenjob in Bar oder Restaurant weg, private Nachhilfe nicht mehr nötig, Eltern selbst in finanzieller Not: So mancher Studi ist während der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Um Studierenden zu helfen, hatte das Bundesbildungsministerium schon von Juni bis September sogenannte Überbrückungshilfen gewährt. Insgesamt wurden sie mehr als 155.000 Mal zugesagt. Mit dem erneuten Corona-Lockdown hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek diese Hilfen nun verlängert.

Corona-Nothilfe für Studis: Wie viel Geld steht Dir zu?

Als Studierende kannst Du einen monatlichen Zuschuss von 100 bis 500 Euro bekommen, den Du nicht zurückzahlen musst. Wie viel Geld ausgezahlt wird, richtet sich nach der finanziellen Notlage – und die macht das Bildungsministerium an Deinem aktuellen Kontostand fest.
Corona-Nothilfe im Überblick
Aktueller Kontostand Monatlicher Zuschuss
weniger als 100 € 500 €
zwischen 100 € und 199,99 € 400 €
zwischen 200 € und 299,99 € 300 €
zwischen 300 € und 399,99 € 200 €
zwischen 400 € und 499,99 € 100 €
Entscheidend ist hierbei Dein Kontostand am letzten Werktag vor Deiner Antragstellung. Für Anträge, die beispielsweise am Montag, den 14. Dezember 2020 gestellt werden, ist Dein Kontostand vom Freitag, den 11. Dezember relevant. Zum Nachweis musst Du die Kontoauszüge aller Deiner Konten einreichen, auf die Du kurzfristig zugreifen kannst. Dabei müssen auch alle Online-Konten – beispielsweise von Zahlungsdienstleistern wie Paypal – angeben werden, falls hierauf kurzfristig verfügbares Guthaben vorhanden ist.
Tipp: Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Sparverträge oder sonstige Konten, auf die Du keinen kurzfristigen Zugriff hast – also beispielsweise Bausparverträge, Mietkautionskonten oder sonstige Sperrkonten und Treuhandkonten.

Corona-Nothilfe für Studis: Minikredit Vergleich

Corona-Nothilfe für Studis: Wann kannst Du die Nothilfe beantragen?

Alle Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind und die in Deutschland wohnen, können einen Antrag stellen. Das Angebot gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Auch die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Hindernis. Die Nothilfe richtet sich insbesondere an Studierende, die durch die aktuelle Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden. Diese muss nachgewiesen werden – allerdings reicht neuerdings in vielen Fällen eine Selbsterklärung. Folgende Notlagen können laut BMBF berücksichtigt werden:
  • Dein Nebenjob weggebrochen ist,
  • Du konntest bisher keinen neuen Nebenjob finden,
  • Deine Aufträge durch selbständige Tätigkeit sind weggebrochen,
  • oder eine Unterstützung Deiner Eltern ist pandemiebedingt aktuell nicht möglich.
Tipp: Nicht antragsberechtigt sind allerdings Studierende bei denen ein Studium im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses die Regel ist. Also, wenn Du beispielsweise an einer Verwaltungsfachhochschule oder Bundeswehruniversität eingeschrieben bist und ein berufsbegleitendes bzw. duales Studium absolvierst. Gleiches gilt, übrigens für Gasthörer.

Corona-Nothilfe für Studis: Kreditkarte vergleichenCorona-Nothilfe für Studis: Wie funktioniert das mit Deinem Antrag?

Deinen Antrag auf Nothilfe musst Du online unter www.überbrückungshilfe-studierende.de stellen. Zuständig für Deine Bearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke. Das musst Du konkret im System uploaden:
  • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Bankverbindung in Deutschland (Name und Kontonummer)
  • Belege für die pandemiebedingte Notlage
  • Kontoauszüge für den Vormonat der Antragstellung und für den Antragsmonat bis zum Vortag der Antragstellung (ohne Schwärzungen)
Tipp: Als Studierende musst Du die Überbrückungshilfe für jeden Monat neu beantragen – und zwar jeweils bis zum letzten Tag des Monats. Stellst Du also Deinen Antrag am 31. Dezember 2020, gilt dieser für den Dezember 2020. Die Förderung kann bei Antragstellung bis zum fünfzehnten Tag eines Monats ab dem ersten Tag des Folgemonats ausgezahlt werden.

Quelle: FinanzNerd / YouTube

Corona-Nothilfe für Studis: Wie kannst Du Deine finanzielle Notlage nachweisen?

Konkrete Arbeitsnachweise: Der klassische Weg wäre der Nachweis einer Kündigung, im Idealfall aus dem jetzigen oder den beiden vorangegangenen Monaten. Ausnahmsweise – so das Bildungsministerium – kann auch eine Kündigung aus dem ersten Shutdown akzeptiert werden, wenn gleichzeitig zwei neuere Bewerbungsschreiben als Zeichen der Bemühung vorgelegt werden. Gleiches gilt für einen Nachweis über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Auch ein Arbeitsvertrag und eine Selbsterklärung, dass der Vertrag pandemiebedingt nicht verlängert wurde, kann die Notlage verifizieren. Selbsterklärung: Allerdings gesteht das Bildungsministerium auch zu, dass nicht alle Gründe für eine finanzielle Notlage mit Unterlagen und Nachweisen dokumentiert werden können. Daher wurde die Möglichkeit der Selbsterklärung im November noch mal ausgeweitet. Somit kannst du als Studierende im Ausnahmefall auch das Ende einer Beschäftigung durch eine Selbsterklärung nachweisen. Fehlende Unterhaltszahlungen: Gleiches gilt für Dich als Studierende, wenn die Unterhaltszahlungen Deiner Eltern weggefallen sind. In Deiner Selbsterklärung muss dann unter anderem stehen, in welcher Höhe wann und bis wann Unterhaltszahlungen geleistet wurden und warum diese nun wegfallen bzw. gekürzt wurden. Bei einer Kürzung verlangt das Ministerium zudem die Höhe der aktuellen Unterhaltszahlung. Selbstständige Tätigkeit: Auch wenn pandemiebedingt selbstständige Arbeit während des Studiums ganz oder teilweise wegfällt, kann eine Selbsterklärung als Nachweis ausreichen.

Corona-Nothilfe für Studis: Mietkaution vergleichenCorona-Nothilfe für Studis: Gibt es weitere Hilfen für Dich?

Vermutlich ja! In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk sowie den Studierenden- bzw. Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November wiedereinzusetzen. Zunächst bis zum Ende des Wintersemesters 20/20 im März 2021. Über eine etwaige Verlängerung und weitere Details dazu wird aktuell noch gesprochen. Zur längerfristigen Unterstützung stehen außerdem der KfW-Studienkredit und das BAföG zur Verfügung.
Tipp: Es gilt weiterhin: Die Nothilfe kann nur für den laufenden Kalendermonat beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Sollten Unklarheiten bestehen, beantwortet Dir die Hotline von BMBF und dem DSW inhaltliche Fragen zum Antrag unter 0800 26 23 003 (Sprechzeiten: Di. – Do. 8.00-16-00 / Fr. 8.00-12.00 Uhr).

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