Verbraucherkredite kündigen: Banken müssen konkreter werden
Vor einigen Wochen hatten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geurteilt, dass viele Kreditverträge lückenhaft und für Laien nicht zu verstehen sind. Deshalb könnten sie widerrufen werden. Auch der Vertrag von Familie R. ist vage formuliert, findet sie nach einem Termin bei ihrem Rechtsberater. Wenn wir unsere monatlichen Kreditraten nicht fristgerecht zahlen würden, wüssten wir nicht, welche Verzugszinsen das nach sich ziehen würde – im Vertrag steht nur eine Berechnungsformel.
Die Banken müssten einen konkreten Zinssatz angeben, forderten die Richter beim EuGH. Auch andere Pflichtangaben fehlten oft; etwa dazu, wie die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werde, also die Gebühr für die vorzeitige Beendigung eines Darlehensvertrags. Schließlich könnten Geldhäuser auch nicht nur auf eine Schlichtungsstelle und ihre Internetseite verweisen.
Um das Geschäft rückabzuwickeln, hat die Familie ihren Anwalt beauftragt. Zurecht: Viele Verbraucher melden sich derzeit, um Kreditverträge überprüfen zu lassen – vor allem auch Menschen, deren Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind. Anwenden lässt sich das höchstrichterliche Urteil aber nicht nur bei Krediten zur Finanzierung von Autos, sondern auch bei allerlei anderen Konsumgütern.