Unwirksam sind demnach Bankklauseln, „die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“, – so lautet das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH, Az. XI ZR 26/20). Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Bankgebühren: bisher galt Schweigen als Zustimmung
Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen und etwa die Preise für Leistungen erhöhen oder bislang kostenlose Konten mit einer Gebühr belegen, informieren sie Kunden darüber in der Regel mit einem Schreiben. Das Problem: Derlei Schriftstücke sind meist sperrig formuliert und nicht selten schwer zu verstehen. Bei vielen Kunden landen sie ungelesen im Müll.
Das machten sich viele Geldinstitut zunutze und versahen die Schreiben mit einer besonderen Klausel. Die besagte, dass Kunden bei ausbleibendem Widerspruch automatisch ihre Zustimmung zu den neuen Regelungen erteilen – eine fragwürdige Praxis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Postbank. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof erklärte das Vorgehen des Unternehmens am 27. April 2021 für unzulässig – und erließ damit ein Urteil, das branchenweit für Aufsehen sorgt!