Rechte bei Verbraucherkrediten: 2/3-Zinssatz und Effektivzins muss die Bank zeigen
Kreditwerbung ist ein beliebtes Mittel von Banken. Hierbei müssen insbesondere die Zinssätze für Verbraucher deutlich ausgewiesen werden, um diese vergleichen zu können und Lockangebote von vornherein zu verhindern.
Repräsentatives Beispiel: Zum einen ist dies der sogenannten 2/3-Zins im repräsentativen Beispiel, also jene Zinskondition, welchen zwei Drittel der Verbraucher für ihr Kredit beim jeweiligen Anbieter erhalten – oder sogar einen besseren Zinssatz.
Effektivzins: Entscheidend vor Vertragsabschluss ist aber der effektive Jahreszins. Auch diesen muss das Kreditinstitut dem Verbraucher stets angeben, gibt es doch Auskunft über die Gesamtkosten des Kredites geben – also dem nominellen Zinssatz plus Gebühren, Abschlusspesen oder ähnliches.
Wichtig: Nicht enthalten sind hierbei Kosten beispielsweise für Bereitstellungszinsen oder Kreditversicherungen.
Quelle: SYLVENSTEIN Rechtsanwälte / YouTube
Kredithai und Zinswucher: es gibt Grenzen bei Verbraucherkrediten
Beim Kreditvergleich wirst Du schnell merken: Kreditinstitute verlangen höchst unterschiedliche Zinsen für die gleiche geliehene Summe. Der Grund ist einfach: Banken vergeben Kredite nach unterschiedlichen Kriterien. Einige legen einen Zins fest, den alle Kreditnehmer bekommen – falls sie den Kredit kriegen. Dieser ist dann unabhängig davon, wie Deine Bonität – also Deine voraussichtliche Zahlungsfähigkeit als Kunde –ist. Andere Banken hingegen arbeiten mit einer Zinsspanne, die sich nach Deiner individuellen Bonität als Kreditnehmer richtet – sogenannten bonitätsabhängigen Zinssätzen. Deine Bonität ermitteln Bank und Vermittler in der Regel mittels Schufa-Auskunft sowie einer Analyse Deiner Antragsdaten (Einkommen, Sicherheiten etc.).
Es gibt Grenzen: Wichtig für Dich – Banken sind bei der Kreditvergabe Grenzen gesetzt. Beispielsweise dürfen die Unerfahrenheit ihrer Kunden oder gar finanzielle Notlagen keinesfalls ausnutzen, um von Dir sehr hohe Zinsen zu verlangen (§ 138 BGB). Setzen sich darüber hinweg, ist der geschlossene Kreditvertrag per se nichtig. Als Verbraucher musst Du hierbei keine Zinsen berappen, allerdings den gewährten Kredit an die Bank zurückzahlen.
Tipp: Insbesondere sogenannte Kredithaie bedienen sich oft unlauterer Methoden mit unrealistischen Versprechungen bei den Kreditofferten. Bei Miniraten, Kredit ohne Prüfung und Einkommen oder gar Vorleistungen solltest Du besonders aufpassen – oft drohen hier am Ende regelrecht Wucherzinsen. Ab wann bei einem Zinssatz ein Wucher vorliegt, ist aber per Gesetz nicht vorgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil, dass der Zins weder 100 Prozent höher sein darf als marktüblich, noch darf die Zinsdifferenz zwischen Markt und Kreditzins mehr als 12 Prozent betragen (BGH, Urteil vom 13. März 1990, Az. XI ZR 252/89).
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